Gerichtliche Medizin

Verkehrsunfälle mit Verletzten oder gar Getöteten kommen hauptsächlich im Straßenverkehr, seltener im Eisenbahn- und Luftverkehr, vor und können mitunter sehr komplex sein. Die Rekonstruktion solcher Unfälle geht über die Betrachtung aus rein medizinischer Sicht hinaus: hier ist die verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, der*dem technischen Sachverständigen und der Gerichtsmedizin unabdingbar. Über die Jahrzehnte konnte in der Verkehrsunfallrekonstruktion eine vernetzte Bearbeitung zwischen diesen Institutionen etabliert werden, um eine möglichst zeitnahe Befundaufnahme und einen engen fachlichen Austausch im Zuge der Fallbearbeitung zu gewährleisten.

Die gerichtsmedizinische Expertise fußt dabei auf der sorgfältigen Befundaufnahme des Verletzungsbildes bei den Unfallopfern, ergänzt durch die Gegenüberstellung mit dem Schadensbild an den beteiligten Fahrzeugen, und liefert wesentliche Erkenntnisse über den Unfallhergang.

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Im Fokus des Fachbereichs stehen folgende Fragestellungen

  • Analyse von Verletzungen und Verletzungsmustern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs z.B. Bestimmung der Sitzposition von Fahrzeuginsassen, Verwendung des Sicherheitsgurts, Position und Gehrichtung von verletzten oder getöteten Fußgängern usw.
  • Sicherung von (fraglichen) biologischen Spuren an der Unfallstelle, an und in den beteiligten Fahrzeugen, um mittels molekularbiologischer Methoden den Verursacher der Spur identifizieren zu können
  • Substanzmissbrauch inklusive der Berechnung des Alkoholisierungsgrades, Rückrechnung des Blutalkoholwertes auf einen bestimmten Zeitpunkt, Überprüfung von Trinkangaben

Die Anwendung des medizinischen Wissens und der speziellen Erfahrungswerte der Gerichtsmedizin unter Berücksichtigung der Biomechanik trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und dient somit auch der Prävention.

Bereichsleitung

Ass.-Prof. Dr.
Mario Darok LL.M.
T: +43 316 385 73133