Verkehrsunfälle mit Verletzten oder gar Getöteten kommen hauptsächlich im Straßenverkehr, seltener im Eisenbahn- und Luftverkehr, vor und können mitunter sehr komplex sein. Die Rekonstruktion solcher Unfälle geht über die Betrachtung aus rein medizinischer Sicht hinaus: hier ist die verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, der*dem technischen Sachverständigen und der Gerichtsmedizin unabdingbar. Über die Jahrzehnte konnte in der Verkehrsunfallrekonstruktion eine vernetzte Bearbeitung zwischen diesen Institutionen etabliert werden, um eine möglichst zeitnahe Befundaufnahme und einen engen fachlichen Austausch im Zuge der Fallbearbeitung zu gewährleisten.
Die gerichtsmedizinische Expertise fußt dabei auf der sorgfältigen Befundaufnahme des Verletzungsbildes bei den Unfallopfern, ergänzt durch die Gegenüberstellung mit dem Schadensbild an den beteiligten Fahrzeugen, und liefert wesentliche Erkenntnisse über den Unfallhergang.