Gerichtliche Medizin

Bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen am Diagnostik- & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin handelt es sich um fünf Fachärzt*innen, einen Forensischen Chemiker und eine Molekularbiologin. Das Institut arbeitet im Auftrag von Justiz und Polizei für die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Teile des Burgenlandes sowie für private Auftraggeber (z.B. Versicherungen, Vaterschaftsfeststellungen).

Überwiegend werden gerichtsmedizinische Obduktionen gemäß Strafprozessordnung im Auftrag der Ermittlungsbehörden durchgeführt. Darüber hinaus werden auch sogenannte sanitätspolizeiliche Obduktionen gemäß dem Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetz bearbeitet. In seltenen Fällen werden auch Obduktionen für Versicherungen und Privatobduktionen beauftragt.

Besondere Bedeutung kommt nicht nur der Bestimmung der Todeszeit, vor allem bei Tötungsdelikten, zu, sondern vor allem auch der klassischen Wundmorphologie, wo es um die Entstehungsweise von Körperverletzungen und ihre Zuordnung zu einem Geschehensablauf geht.

Des Weiteren leisten Spezialkenntnisse zur Individualdifferenzierung infolge von peri- und postmortaler Einwirkung einen nicht unerheblichen Beitrag zur Identifizierung der verstorbenen Personen.

Chemisch-toxikologische Analysen werden sowohl im Zusammenhang mit Obduktionen als auch im Zuge einer Behandlung von Patient*innen durchgeführt und dienen dem Nachweis bzw. Ausschluss einer Intoxikation mit giftigen Substanzen.

Bereichsleitung

Univ. FA Dr. med. univ.
Peter Hofer