Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach Gewalt
- verfahrensunabhängig
- auch ohne vorher erfolgte Anzeige
- kostenfrei für Betroffene von Gewalt
Die klinische Gerichtsmedizin ist ein Teilgebiet der Gerichtsmedizin, die sich mit der Untersuchung lebender Personen nach möglichen Gewalteinwirkungen befasst. Sie dient der objektiven, neutralen und gerichtsfesten Dokumentation von Verletzungen oder Verdachtsmomenten auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder anderen strafrechtlich relevanten Taten. Dabei arbeitet die klinische Gerichtsmedizin oft an der Schnittstelle zwischen Medizin, Justiz und Polizei. Ziel ist es, Beweise zu sichern, die in einem möglichen Strafverfahren verwendet werden können, ohne dabei die ärztliche Sorgfaltspflicht zu vernachlässigen.
Klinisch-forensische Untersuchung
Eine klinisch-forensische Untersuchung ist eine spezialisierte medizinische Untersuchung bei lebenden Personen, die im Zusammenhang mit einem Gewaltverdacht steht. Dabei werden Verletzungen umfassend dokumentiert (z. B. durch Fotos, Beschreibung, ggf. bildgebende Verfahren), Spuren gesichert (z. B. DNA, Bekleidungsreste), und es erfolgt eine Beurteilung hinsichtlich der Entstehung und Kompatibilität der Verletzungen mit den geschilderten Ereignissen. Diese Untersuchung erfolgt unabhängig von einer polizeilichen Anzeige und kann auch auf Wunsch der betroffenen Person durchgeführt werden. Grundsätzlichen unterliegen die Ärzt*innen der Gewaltambulanz der Schweigepflicht. In anzeigepflichtigen oder angezeigten Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Gewaltambulanz
Eine Gewaltschutzambulanz ist eine spezialisierte Anlaufstelle für Menschen, die Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind. Dort werden Verletzungen zeitnah, professionell und rechtsmedizinisch dokumentiert – auch ohne dass bereits eine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist. Die Dokumentation kann für ein späteres Strafverfahren verwendet werden. Die Betroffenen erhalten zudem auf Wunsch Beratung und Unterstützung, etwa in Bezug auf rechtliche Schritte oder Schutzmöglichkeiten. Ziel der Gewaltambulanz ist es, Betroffenen niederschwellig Hilfe zu bieten und eine Beweissicherung zu ermöglichen, die oft entscheidend für eine spätere strafrechtliche Aufarbeitung ist.